Statistiken belegen, dass in Deutschland bereits heute 1,4 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung leben. Über 2 Mio. Menschen sind heute geschäftsunfähig und werden durch Bevollmächtigte vertreten. Über 400.000 Menschen leben im Koma oder komaähnlichen Zustand. Weit über 1,2 Mio. Menschen in Deutschland leiden heute schon an Demenz und bis zum Jahr 2025 rechnen Experten mit einer Verdoppelung der Krankenzahlen.
Nicht selbst entscheiden zu können, kann also Jeden von uns treffen, sei es durch Krankheit oder Unfall.
Schützen Sie Ihre Familie vor unangenehmen Entscheidungen
und sich selbst vor Maßnahmen, die Sie nicht wünschen.
Für sich selbst, für die Eltern und Bekannte.
› Was ist das VorsorgeBuch, welchen Nutzen hat es für mich?
Das VorsorgeBuch beinhaltet alle relevanten Checklisten und VorsorgeFormulare als Vordruck, sodass Sie für den gesundheitlichen Krisenfall rechtlich umfassend abgesichert sind. Über 250.000 Menschen in Deutschland sind bereits im Besitz dieses wichtigen Leitfadens und haben rechtssichere Vollmachten und Verfügungen verfasst. Die neue Auflage regelt zudem alles rund um die testamentarische Gestalung und die Pflegevergütung im Erbfall
"Mein VorsorgeBuch" wurden von den im Focus ausgezeichneten Juristen JUDr. Heinrich Meyer-Götz
und Karin-Meyer-Götz sowie Christoph von Mohl entwickelt. Mehr zu den Juristen auf www.vorsorgebuch.de
Die Bundesrepublik Deutschland regelt für ihre Bürger per Gesetz, welche rechtlichen Vorsorgemaßnahmen schriftlich getroffen werden müssen, um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls abgesichert zu sein. Mit seinem leicht verständlichen Inhalt schafft das VorsorgeBuch Klarheit über diese komplexe Gesetzeslage. Auf Basis der im VorsorgeBuch enthaltenen rechtssicheren Formulare
und Ratschläge können Sie ganz individuelle Entscheidungen für sich und Ihre Familie treffen.
Ihr 5 Euro Einkaufsgutschein bei euva.net
* Für jede online aufgegebene Bestellung von "Mein VorsorgeBuch" erhalten Sie einen Einkaufsgutschein über 5 Euro, den Sie bei euva.net einlösen können.
Den Gutschein erhalten Sie zusammen mit Ihrer Auftragsbestätigung per E-Mail und kann für eine Online-Folgebestellung verwendet werden.
Mein VorsorgeBuch für nur 19,95 Euro
Mit allen relevanten Checklisten und VorsorgeFormularen als Vordruck, sodass Sie für den gesundheitlichen Krisenfall rechtlich umfassend abgesichert sind. Sie können das VorsorgeBuch auf euva.net bestellen.
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› Warum das VorsorgeBuch in jeden Haushalt gehört!
- verfügungen sind im VorsorgeBuch als vorgedruckte Formulare zusammengeführt.
- Sie eliminieren das Risiko, im Krankheitsfall von Ärzten und Pflegekräften
nicht nach Ihrem Willen behandelt oder versorgt zu werden.
- Sie eliminieren das Risiko, im Krisenfall eine amtlich bestellte und
unbekannte Person als Betreuer zu erhalten.
- Sie eliminieren das Risiko, im persönlichen Krisenfall Auseinandersetzungen
unter Ihren Familienmitgliedern verantworten zu müssen.
- Mit den Eintragungen im VorsorgeBuch entbinden Sie Ihre Angehörigen von
der Last, ethisch schwierige Entscheidungen für Sie treffen zu müssen.
- Das VorsorgeBuch berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung. Die Rechtssicherheit der Formulare wird durch die Autoren garantiert.
- Das VorsorgeBuch ist mit 19,95 Euro (zzgl. Versandkosten) eine äußerst kostengünstige und effiziente Vorsorgemöglichkeit. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet in der Regel bis zu 190,00 Euro zzgl. MwSt.
- Sie können über das VorsorgeBuch hinaus unser breit angelegtes VorsorgeNetzwerk nutzen, das Ihnen Ihre rechtliche Absicherung massiv erleichtert und interessante Mehrwerte bietet.
- Sie entscheiden sich bewusst für ein aktives und selbstbestimmtes Leben, da Sie nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich vorgesorgt haben.
- Im Vorsorgebuch sind die Auftragsformulare für eine Registrierung / Archivierung Ihrer Vorsorgeverfügung in der Stiftung VorsorgeDatenbank enthalten
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› Was ist im VorsorgeBuch enthalten?
- die Patientenverfügung mit zusätzlicher Schlichtungsklausel
- die Betreuungsverfügung
- die Vorsorgevollmacht
- die Organverfügung
- die Trauerverfügung
- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- die Pflegeverfügung
- die Vorsorgeverfügung für Heim-/ Haustiere
- die Postvollmacht
- sowie elementar wichtige Ratschläge zur testamentarischen Gestaltung, Bankvollmacht und Pflegevergütung im Erbfall
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› Beispielfälle
Beispielfall I
Nach einem schweren Verkehrsunfall liegt Herr K. (42 Jahre alt) im Koma und wird künstlich per Magensonde ernährt. Seiner Frau hatte Herr K. oft gesagt, dass, sollte er voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig werden, er auf keinen Fall künstlich ernährt werden möchte. Frau K. möchte dies dem behandelnden Arzt mitteilen, findet aber bei ihm kein Gehör. Herr K. hatte keine Patientenverfügung verfasst. Der Arzt entscheidet sich für weiterhin lebenserhaltende Maßnahmen. In diesem Fall bleibt Frau K. nur der Weg zum Gericht, um den Willen ihres Mannes durchzusetzen. Dieses gerichtliche Verfahren ist allerdings sehr zeit- und kostenaufwendig. Es könnte durch eine Schlichtung verkürzt werden.
Beispielfall II
Nach einem schweren Verkehrsunfall liegt Herr C. (28 Jahre alt) im Koma und wird künstlich per Magensonde ernährt. Seiner Frau hatte Herr C. oft gesagt, dass, sollte er voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig werden, er auf keinen Fall künstlich ernährt werden wolle. Dies hielt er auch in einem elektronischen Archiv für Patientenverfügungen der Stiftung VorsorgeDatenbank zusätzlich fest. Nachdem der behandelnde Arzt von der Verfügung Kenntnis erlangte und deren Regelungen auf die aktuelle Gesundheitssituation zutrafen, entfernte er die Magensonde wieder. Palliativmedizinisch wurde Herr C. bis zum Tod fürsorglich begleitet.
Beispielfall III
Wie ist oftmals die Realität?
Herr M. ist 35 Jahre alt und Vater von zwei 2 Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren. Er hatte einen schweren Verkehrsunfall als er auf dem Weg zur Arbeit war. Nach diesem schweren Unfall wird er ins Krankenhaus eingeliefert. Er liegt im Koma und kann seinen Willen nun nicht mehr äußern. Bei ihm wird keine Notfallkarte gefunden und er hat keine Patientenverfügung. Dann entscheiden die Ärzte über die entsprechenden Maßnahmen. Im Zweifel bleibt sein Wille unberücksichtigt.
Beispielfall IV
Bei Herrn P. wird eine Notfallkarte gefunden, allerdings ist die Patientenverfügung nicht verfügbar. Denn sie wurde weder registriert, noch archiviert und Angehörige können darüber auch keine Auskunft geben, weil Herr P. ihnen gegenüber nie seinen Willen geäußert hat, wie in solchen Notsituationen zu handeln sein soll. Dann müssen die Ärzte recherchieren, doch was ist, wenn die Zeit drängt? Im Zweifel entscheiden dann die Ärzte gemeinsam mit dem Betreuer/Bevollmächtigten ohne den festgelegten Willen von Herrn P. zu kennen.
Beispielfall V
Optimale Absicherung 1: Die Notfallkarte wird bei Herrn K. gefunden und die Patientenverfügung wird von seiner Frau vorgelegt. Allerdings sind sich Frau K. und die Ärzte nicht darüber einig, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. In diesem Fall ist das Betreuungsgericht anzurufen, um eine Entscheidung zu treffen. Dem kam Herr K. zuvor, indem er in seine Patientenverfügung eine "Schlichtungsklausel" aufgenommen hat. Dann ist vor dem gerichtlichen Verfahren, eine Schlichtung durchzuführen. Diese ist individuell, nimmt weniger Zeit in Anspruch und ist günstiger als ein gerichtliches Verfahren.
Optimale Absicherung 2:Im Idealfall findet man bei Herrn K. die Notfallkarte, die auf die Archivierung seiner Patientenverfügung in der elektronischen Datenbank der DVZ AG / Stiftung VorsorgeDatenbank verweist und die Ärzte, die zugangsberechtigt sind, können auf diese sofort zugreifen und nach dem dort festgeschriebenen Willen des Herrn K. handeln.
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› Hier können Sie im VorsorgeBuch interaktiv blättern.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen Auszug des Inhalts sehen können. Die gedruckte Variante umfasst 111 Seiten mit vorgedruckten Formularen und Checklisten für mehr rechtliche Lebenssicherheit, für Ihre Familie und Sie selbst.
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