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Liebe Kunden,

wussten Sie schon, dass wir Ihre Praxisdgebühren erstatten?
Jedes Quartal neu - einfach Quittungskopie bei euva.net einreichen und gesund sparen.

So erhalten Sie Ihre Praxisgebühr zurück!


Per E-Mail:

Senden Sie den Scan oder ein Foto der Praxisgebühr-Quittung an praxisgebuehr@euva.net
Sie erhalten sofort eine Antwortmail mit Ihrem 10 Euro Wertgutschein.

Einlösebedingungen:

  • Ihren Rabattcode können Sie als ausschließlich online, registriert 1x pro Quartal einlösen
  • Der Mindestbestellwert für die online Einlösung beträgt 100 Euro aus dem rezeptfreien Sortiment
  • Je Quartal ist generell nur eine Verrechnung bzw. eine Einlösung des Wertgutscheines möglich.
  • Die Kombination mit der Bestpreis-Garantie und/oder anderen Aktionsgutscheinen ist nicht möglich.
  • Es kann immer nur eine im Quartal aktuell gültige Praxisgebühr-Quittung eingereicht werden. D.h. z.B. eine Praxisgebühr-Quittung aus dem 1. Quartal kann nicht im 2. Quartal eingereicht werden.

Per Brief oder Fax:

Senden Sie uns einfach die Kopie Ihrer Praxisgebühr-Quittung zusammen mit einer gleichzeitigen Bestellung aus dem rezeptfreien Sortiment per Brief oder Fax und Sie erhalten die 10 Euro Gebühr zurückerstattet. Keine Barauszahlung und Übertragung auf andere Personen.

Einlösebedingungen:

  • Der Wert der Praxisgebühr wird ausschließlich mit Ihrer beiliegenden Bestellung verrechnet. Die Verrechnung ist unter nachfolgender Bedingung möglich:
    Sie bestellen aus dem rezeptfreien Sortiment (OTC) für mindestens 100 Euro
  • Es kann immer nur eine im Quartal aktuell gültige Praxisgebühr-Quittung mit einer Bestellung eingereicht werden. D.h. z.B. eine Praxisgebühr-Quittung aus dem 1. Quartal kann nicht im 2. Quartal eingelöst werden.
  • Je Quartal ist generell nur eine Verrechnung bzw. ein Gutschein möglich.
  • Die Kombination mit der Bestpreis-Garantie und/oder anderen Aktionsgutscheinen ist nicht möglich.

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