Unser Gutscheinsystem
Sie bestellen zum ersten Mal bei uns?
Wir bedanken uns bei allen Neukunden nach erfolgreicher Abwicklung der ersten Bestellung im Internet mit einem persönlichen 10,- € Neukundenbonus, den Sie unter nachfolgenden Voraussetzungen beim nächsten Einkauf einlösen können! Bei der Einlösung des Gutscheines gelten Mindestbestellwerte.
Für jede erfolgreich abgewickelte Folgebestellung in unserem Internetshop erhalten Sie als Dankeschön einen Gutschein in Höhe von 5 €.
Wie bekomme ich den Einkaufsbonus?
Sofort! Sie haben schon bei Ihrer nächsten unter den nachfolgenden Voraussetzungen die Möglichkeit den Einkaufsbonus verrechnen zu lassen. Vorausgesetzt, Sie haben sich angemeldet und eine Bestellung ausgelöst und erfüllen die Voraussetzungen.
Wenn Sie sich bei uns als neuer Kunde anmelden und online eine Bestellung (kein Mindestbestellwert) auslösen, wird für Sie automatisch der Einkaufsbonus von 10,- € und bei jeder Folgebestellung einen Einkaufsbonus von 5,- € reserviert. Den Gutschein erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung per E-Mail direkt an Ihre angegebene E-Mail Adresse. (Bitte achten Sie auf die richtige Schreibweise Ihrer E-Mail Adresse)
Dies gilt nicht für eine Bestellung die nur aus verschreibungspflichtigen Medikamenten besteht und nicht für Bestellungen per Post, Telefon, Fax oder E-Mail.
Innerhalb von 24 Stunden können Sie nur einen Gutschein erhalten und auch nur einen Gutschein einlösen, egal wie viele Bestellungen Sie innerhalb dieser 24 Stunden tätigen.
Wie löse ich den Einkaufsbonus ein?
Der Einkaufsbonus kann sofort mit Ihrer nächsten Onlinebestellung (siehe Verrechnungsbeispiele) verrechnet werden. Hierbei gelten Mindestbestellmengen.
Eine Einlösung ist möglich bei:
Bestellung von Produkten aus dem nicht verschreibungspflichtigen Sortiment in Höhe von mind. 100 € oder
Bestellung eines verschreibungspflichtigen Medikamentes (Originalrezept muss vorliegen) und einer Zusastzbestellung von Produkten aus dem nicht verschreibungspflichtigen Produkten in Höhe von 20 €.
Pro 100 Euro ( 60 Euro bei dpi Mitgliedern ) Bestellwert oder pro 20 Euro Bestellwert und 1 Rezept mit mindestens einem verschreibungspflichtigen Medikament kann nur ein Gutschein verrechnet werden.
Bei 400 Euro Bestellwert oder 80 Euro Bestellwert und 4 Rezepten mit mindestens
4 verschreibungsplichtigen Medikamenten können also 4 Einkaufsboni eingelöst werden.
Mehrfachbestellungen innerhalb von 24 Stunden werden gutscheinmäßig als eine Bestellung behandelt.
Eine Kombination mehrerer Rabattmodelle ist nicht möglich (Bsp.: entweder Erstattung der halben Rezeptgebühr, dann kein Bonus einlösbar oder umgekehrt). Gutscheine können nur bei Onlinebestellungen
und nicht nachträglich eingelöst werden.
Verechnungsbeispiele: Erstbestellung (nur bei nicht verschreibungspflichtigen Artikeln) : Bestellwert 34,- Euro Einkaufsbonus 10,- Euro Zu zahlen 34,- Euro
Folgebestellung (nur bei nicht verschreibungspflichtigen Artikeln): Bestellwert 101,25 Euro Neukundenbonus 10,- Euro verrechenbar Zu zahlen 91,25 Euro
Spätere Folgebestellung (nur bei nicht verschreibungspflichtigen Artikeln): Bestellwert 201,25 Euro 2x Einkaufsbonus 5,- Euro = 10,- Euro verrechenbar Zu zahlen 191,25 Euro
Folgebestellung (nur bei nicht verschreibungspflichtigen Artikeln) mit Rezept: Bestellwert 20,75 Euro + 1 rezeptpflichtiges Arzneimittel Einkaufsbonus 5,- Euro Zu zahlen 15,75 Euro+ Rezeptgebühr
Kann ich den Einkaufsbonus sofort verrechnen?
Nein! Sie können den Einkaufsbonus erst bei Ihrer nächsten* Bestellung oder einer späteren Bestellung einlösen.
Wie lange ist mein Gutschein gültig?
Der Einkaufsbonus ist unbefristet gültig. Wie Sie den Einkaufsbonus einsetzen dürfen!
Der Einkaufsbonus darf nicht mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Zuzahlungen verrechnet werden. Diese unterliegen der Festpreisbindung und sind von jeglichen Rabatten ausgeschlossen. Bei allen anderen Produkten und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln können Sie Ihren Einkaufsbonus verrechnen lassen.
Der Mindestbestellwert, ab dem Sie Ihren Einkaufsbonus einlösen können, beträgt 100,- € aus dem freiverkäuflichen Sortiment. Der Mindestbestellwert pro Bonus reduziert sich auf 20,- € für Produkte aus dem freiverkäuflichen Sortiment bei gleichzeitiger Bestellung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels.
(Rezept muss im Original an die Apotheke geschickt werden).
Jeder erworbene Einkaufsbonus kann nur einmal verrechnet werden.
Der Einkaufsbonus ist nicht übertragbar.
Der Einkaufsbonus kann normalerweise nicht in bar ausgezahlt werden.
Vom 1.12. -31.12. eines jeden Jahres kann das Gutscheinguthaben auf Kundenwunsch ausnahmsweise bar ausbezahlt werden. Allerdings für 20% des eigentlichen Gutscheinguthabenwerts.Die Auszahlung des Guthabens
erfolgt bis zum 28.02. des Folgejahres.
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